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#Bhakdis Prozess Alle guten Dinge sind drei. Das Anwaltstrio aus Prof. Dr. Martin Schwab, Sven Lausen und Tobias Weißenborn setzen alles daran, dass die Rechtsbankrott-Erklärung heute nicht vollendet wird!

#Bhakdis Prozess Alle guten Dinge sind drei. Das Anwaltstrio aus Prof. Dr. Martin Schwab, Sven Lausen und Tobias Weißenborn setzen alles daran, dass die Rechtsbankrott-Erklärung heute nicht vollendet wird!

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Maskenatteste: 73-jähriger Arzt lehnt Strafmilderung ab und stellt sich dem Verfahren Vor dem Landgericht Freiburg hat der Allgemeinmediziner Dr. med. Thomas Külken am 15. Juni 2026 ein Angebot zur Strafmilderung ausgeschlagen – und stattdessen seine vollständige Stellungnahme verlesen. Verurteilt worden war er, weil er Patienten Maskenbefreiungen ausgestellt hatte. Es ist ein Verfahren, das exemplarisch für viele steht: Dr. Thomas Külken, 73 Jahre alt, seit 46 Jahren Arzt und seit 39 Jahren Facharzt für Allgemeinmedizin, hatte während der Corona-Zeit 13 Patienten Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt. Das Amtsgericht Staufen verurteilte ihn dafür am 27. Juni 2022 zu einer Geldstrafe von 18.000 Euro, ersatzweise 180 Tagen Haft. Ein Vorwurf, der sich wandelte: Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft behauptet, Külken habe die Atteste ohne vorherigen Patientenkontakt ausgestellt. Nachdem sich dieser Vorwurf als unzutreffend erwiesen hatte, lautete er fortan, die betroffenen Patienten hätten keine „hinreichend schweren" Erkrankungen gehabt. Genau an diesem Punkt setzt Külkens Verteidigung an. Die einschlägige Corona-Verordnung Baden-Württemberg (§ 3 Abs. 2 Nr. 2) spreche lediglich von „gesundheitlichen Gründen" – nicht von Krankheiten und schon gar nicht von einem bestimmten Schweregrad. Daraus folgert er: „Folglich war jeder Arzt bei jedem Patienten in der Pflicht, dessen Beschwerden zur Kenntnis zu nehmen." Külken dokumentierte nach eigenen Angaben maskeninduzierte Beschwerden seiner Patienten – darunter Atemwegsbelastungen, Kopfschmerzen und Nasenbluten bei Kindern – und wertete diese als medizinisch legitime Gründe für eine Befreiung. Er beruft sich dabei auf die ärztliche Berufsordnung: „Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen aus." Vorausgegangen: drei Praxisdurchsuchungen. Dem Urteil vorausgegangen waren nach seiner Schilderung drei Durchsuchungen seiner Praxis. Den Weg in die Maßnahmenkritik beschreibt Külken als allmählichen Prozess in den Jahren 2020 und 2021, parallel zu einem aus seiner Sicht „massiven Anstieg" von Patienten mit Maskenproblemen. Berufung in Freiburg – und ein ausgeschlagenes Angebot. Am 15. Juni 2026 begann vor dem Landgericht Freiburg die Berufungsverhandlung; angesetzt sind vier Verhandlungstage. Bemerkenswert: Die Staatsanwaltschaft zog ihre eigene Berufung zurück. Die Vorsitzende Richterin bot an, die Berufung auf eine bloße Strafmilderung zu beschränken. Külken lehnte ab. Statt einer Verfahrensverkürzung verlas er vor Gericht seine vollständige Stellungnahme – ein Schritt, mit dem er das Verfahren bewusst nicht als reine Frage der Strafhöhe, sondern als grundsätzliche Auseinandersetzung führen will. Seine Kritik: In seiner Stellungnahme geht Külken über den eigenen Fall hinaus. Er kritisiert eine seiner Ansicht nach propagandistische Verengung des öffentlichen Diskurses, die gesellschaftliche Spaltung in vermeintlich „gute" (regelkonforme) und „böse" (kritische) Bürger sowie die institutionelle Nähe von Robert-Koch-Institut und Staatsanwaltschaften zu den jeweils zuständigen Ministerien. Diese Einschätzungen gibt er ausdrücklich als seine persönliche Sicht wieder. Der Fall Dr. med. Thomas Külken ist in unserem Verzeichnis als Fallbericht dokumentiert: Grundlage dieser Meldung ist seine am 16. Juni 2026 veröffentlichte Stellungnahme: Eine ausführliche Stellungnahme von Dr. Külken (über 1 Stunde) hat Carlo Kitzlinger eingesprochen:

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Am 4. November 2025 sprach die NDR-Journalistin Svea Eckert in den Tagesthemen über Desinformation und digitale Plattformen. Sie warnte vor russischen und chinesischen Einflusskampagnen, vor algorithmischer Aufregung und vor einer „verlorenen Öffentlichkeit“. Ihre Schlussfolgerung: Europa müsse mithilfe des Digital Services Act gegensteuern, Regeln konsequent durchsetzen – und der Journalismus müsse „Haltung zeigen“. Auf den ersten Blick mag das nach einem Appell zum Schutz der Demokratie klingen. Bei genauerem Hinsehen aber offenbart sich eine gefährliche Verschiebung demokratischer Begriffe. 1. Demokratische Kontrolle oder technokratische Aufsicht? Eckert beruft sich auf die EU-Regulierung, als wäre sie ein Ausdruck demokratischer Selbstbestimmung. Doch die EU-Kommission, die den DSA entwirft und exekutiert, ist nicht direkt gewählt. Ihre Eingriffe in digitale Kommunikationsräume sind daher nur indirekt legitimiert. Wenn eine nicht gewählte Exekutive entscheidet, welche Inhalte auf Plattformen als „Desinformation“ gelten oder wie Algorithmen zu reagieren haben, dann ist das kein Schutz der Demokratie – sondern eine Verlagerung der Diskurshoheit in die Verwaltung. 2. Der Journalismus als Akteur im eigenen Interesse Wenn Eckert fordert, man dürfe „die Öffentlichkeit nicht den Plattformen überlassen“, spricht hier auch ein institutionelles Eigeninteresse. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat über Jahrzehnte den Informationsrahmen bestimmt – heute konkurriert er mit unzähligen Stimmen im Netz. Der Ruf nach Regulierung ist damit auch ein Ruf nach Wiederherstellung der eigenen Deutungshoheit. Ein Journalismus, der „Haltung“ zum Prinzip erhebt, droht zum Haltungsjournalismus zu werden – moralisch, missionarisch, aber nicht mehr offen. Gerade eine pluralistische Demokratie braucht Journalismus, der fragt, nicht weiß; der prüft, nicht bekennt. 3. Regulierung oder Zensur? Eckert betont die Notwendigkeit, die neuen Regeln „durchzusetzen und mit Leben zu füllen“. Doch jedes Durchsetzen impliziert eine Exekutive der Kontrolle. Wer entscheidet, was manipulativ ist? Wann eine Meinung „spaltend“ wirkt? Wenn Regulierungsbehörden oder staatsnahe Medienhäuser das definieren, droht eine schleichende Zensur – nicht durch Verbot, sondern durch algorithmische Priorisierung, durch „vertrauenswürdige Quellen“-Label, durch das Unsichtbarmachen unbequemer Stimmen. Das ist die Zensur des 21. Jahrhunderts: nicht der rote Stift, sondern der unsichtbare Filter. 4. Freiheit braucht Risiko Eine offene Gesellschaft lebt von Widerspruch, Übertreibung, sogar Irrtum. Wer alles kontrollieren will, verliert das Vertrauen in die Mündigkeit der Bürger. Der demokratische Diskurs ist kein empfindliches Labor, sondern ein rauer Marktplatz. Er braucht Transparenz und Streit, keine administrative Steuerung. Der beste Schutz vor Desinformation ist mehr Freiheit, mehr Aufklärung, mehr Vielfalt – nicht weniger. Fazit: Eckerts Kommentar zeigt beispielhaft, wie leicht sich der Schutz der Demokratie in einen paternalistischen Gestus verwandeln kann. Wenn Journalisten und supranationale Institutionen gemeinsam beanspruchen, „die Öffentlichkeit zu verteidigen“, meinen sie: sie zu kontrollieren. Demokratie aber bedeutet, dass niemand Deutungshoheit besitzt – weder Plattformen, noch Brüssel, noch der öffentlich-rechtliche Rundfunk.

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