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Die Vorabpauschale sorgt bei vielen ETF Anlegern für Fragezeichen. Hier die Berechnung einmal konkret zum Nachvollziehen. 📊 Beispiel 2025 Depotwert am 1.1.2025 20.000 Euro Depotwert am 31.12.2025 22.000 Euro Ausschüttungen 2025 0 Euro Damit greift die Vorabpauschale, weil keine Ausschüttungen da sind, die den fiktiven Ertrag abdecken. 💡 Schritt 1 Basisertrag nach § 18 InvStG Formel laut Gesetz Depotwert zu Jahresbeginn mal Basiszins mal 0,7 Rechnung 20.000 Euro mal 2,53 Prozent mal 0,7 = 354,20 Euro Basisertrag 📈 Die 0,7 hier ist der gesetzliche Abschlag auf den Basiszins. Schritt 2 Teilfreistellung bei Aktien ETFs Bei Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil gelten 30 Prozent Teilfreistellung nach § 20 InvStG. Das heißt: Nur 70 Prozent des Basisertrags sind steuerpflichtig. Rechnung 70 Prozent von 354,20 Euro = 247,94 Euro steuerpflichtiger Betrag Schritt 3 Steuerbelastung Auf diesen steuerpflichtigen Betrag fallen Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag an. Zusammen 26,375 Prozent. 💸 Rechnung 26,375 Prozent von 247,94 Euro = 65,39 Euro Steuer Das ist die Vorabpauschale, die dein Broker im Januar 2026 abbuchen würde. Wichtig: Sind deine Ausschüttungen im Jahr höher als der Basisertrag, entfällt die Vorabpauschale komplett. Und ganz entscheidend: Sie ist keine zusätzliche Steuer. Sie wird beim späteren Verkauf angerechnet. Du zahlst dann entsprechend weniger Steuern auf deinen Gewinn. 🔄

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