
OlliNichtImDienst
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Die Vorabpauschale sorgt bei vielen ETF Anlegern für Fragezeichen. Hier die Berechnung einmal konkret zum Nachvollziehen. 📊 Beispiel 2025 Depotwert am 1.1.2025 20.000 Euro Depotwert am 31.12.2025 22.000 Euro Ausschüttungen 2025 0 Euro Damit greift die Vorabpauschale, weil keine Ausschüttungen da sind, die den fiktiven Ertrag abdecken. 💡 Schritt 1 Basisertrag nach § 18 InvStG Formel laut Gesetz Depotwert zu Jahresbeginn mal Basiszins mal 0,7 Rechnung 20.000 Euro mal 2,53 Prozent mal 0,7 = 354,20 Euro Basisertrag 📈 Die 0,7 hier ist der gesetzliche Abschlag auf den Basiszins. Schritt 2 Teilfreistellung bei Aktien ETFs Bei Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil gelten 30 Prozent Teilfreistellung nach § 20 InvStG. Das heißt: Nur 70 Prozent des Basisertrags sind steuerpflichtig. Rechnung 70 Prozent von 354,20 Euro = 247,94 Euro steuerpflichtiger Betrag Schritt 3 Steuerbelastung Auf diesen steuerpflichtigen Betrag fallen Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag an. Zusammen 26,375 Prozent. 💸 Rechnung 26,375 Prozent von 247,94 Euro = 65,39 Euro Steuer Das ist die Vorabpauschale, die dein Broker im Januar 2026 abbuchen würde. Wichtig: Sind deine Ausschüttungen im Jahr höher als der Basisertrag, entfällt die Vorabpauschale komplett. Und ganz entscheidend: Sie ist keine zusätzliche Steuer. Sie wird beim späteren Verkauf angerechnet. Du zahlst dann entsprechend weniger Steuern auf deinen Gewinn. 🔄
OlliNichtImDienst61,916 Aufrufe • vor 9 Monaten

ELSTER fragt jetzt Social-Media-Accounts ab 😳 Sinnvoll oder zu viel Kontrolle? 👀
OlliNichtImDienst20,479 Aufrufe • vor 4 Monaten

Der Bundesrechnungshof will die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG streichen ⚠️ Grund: kaum Wirkung gegen Schwarzarbeit, aber rund 2,4 Milliarden Euro Steuermindereinnahmen pro Jahr. Bisher gibt es 20 Prozent der reinen Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro, direkt von der Einkommensteuer zurück 🔧💸 Voraussetzung: Rechnung und unbare Zahlung. Das trifft Millionen Haushalte und genau solche Steuervergünstigungen stehen aktuell besonders im Fokus 👀
OlliNichtImDienst37,538 Aufrufe • vor 9 Monaten

🎄 Wusstest du, dass ein Weihnachtsbaum je nach Verkäufer und Herkunft komplett unterschiedliche Umsatzsteuersätze haben kann? 😳 Von 0 Prozent bis 19 Prozent ist wirklich alles dabei. ✨ Und ja, sogar Differenzbesteuerung bei Second Hand Bäumen ist möglich. 👉 Wenn du solche Steuerkuriositäten feierst, bleib unbedingt dran!
OlliNichtImDienst25,953 Aufrufe • vor 9 Monaten

💡💶 Viele denken, Schenkungssteuer trifft sie nie. Stimmt aber nicht. Sobald du Eltern, Geschwistern oder Freunden größere Summen gibst, sind die 20.000 Euro Freibetrag schnell erreicht. Danach hält der Staat die Hand auf und will eine Schenkungssteuererklärung sehen. Kurz gesagt: Große Geschenke gut planen, sonst zahlst du drauf.
OlliNichtImDienst26,240 Aufrufe • vor 9 Monaten

🪙🔐 Hochzeitsgold liegt oft im Schließfach Doch ab 20.000 € kann Schenkungssteuer fällig werden 💶
OlliNichtImDienst18,384 Aufrufe • vor 8 Monaten

⚠️ Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG wird von vielen Wiederverkäufern falsch angewendet. Sie gilt immer dann, wenn du gebrauchte Waren ohne ausweisbare Vorsteuer einkaufst und weiterverkaufst. Umsatzsteuer fällt dann nur auf deine Marge an, nicht auf den gesamten Verkaufspreis 📊 Gerade Händler von Autos, Elektronik, Konsolen oder Sneakern zahlen sonst schnell zu viel.
OlliNichtImDienst12,234 Aufrufe • vor 9 Monaten
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