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Bitcoin: Steht ein Short Squeeze unmittelbar bevor? 🚨 Neues Interview mit Oliver Michel ist jetzt online: Die letzten Nervenstränge der Krypto-Anleger werden derzeit auf die Probe gestellt. Von besinnlicher Vorweihnachtszeit und einer möglichen Jahresendrally ist bei Bitcoin und Co. wenig zu spüren – beides scheint abgesagt oder zumindest verschoben....

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Warum veranstalten die Grünen ein geschlechtergetrenntes Gebet und ein Fastenbrechen im Bundestag? Fernab von Erklärungen wie falsche Toleranz und Islam-Apologetik sollte man den Blick weiten, denn dahinter steckt Kalkül. Was hier geschieht, ist die Rekrutierung und Bindung von Wählermilieus, die zunehmend größer werden. Verbindet man die Fortpflanzungsraten innerhalb muslimischer Familien in Deutschland mit den reinen Zahlen der Zuwanderung der letzten zehn Jahre – zu denen noch der Familiennachzug kommt –, der katastrophalen Einbürgerungspraxis der Bundesrepublik und den Wählerpräferenzen von nicht-europäischen Migranten, dann wird schnell klar: Fernab von Cem Özdemir steht das linksgrün-progressive Milieu mit einer Frau wie Lamya Kaddor für die Interessensvertretung der zugewanderten, eingebürgerten und vorwiegend muslimischen Migranten. Es ist ein neues Elektorat. Der Vorgang stellt zweifellos eine Form der Unterwerfung dar; weit entscheidender jedoch: Es ist Lobbyarbeit, die öffentlichkeitswirksam inszeniert wird. Dabei handelt es sich um Erschließung politischer Milieus, die zahlenmäßig immer bedeutender werden. Was in Frankreich als »Islamogauchisme« bekannt ist, wird auch in Deutschland immer mehr Realität – und angesichts von rund drei Millionen Asylbewerbern (von denen 80 Prozent aus vorwiegend muslimischen Ländern stammen) binnen der letzten zwölf Jahre ist das schlicht und neutral gesprochen ein Wahlvolk, das für Linke und Grüne perspektivisch erschlossen werden kann.

Jan A. Karon

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Ein Journalist filmt am 20.09.2023 eine gewaltvollte Auseinandersetzung zwischen der Polizei und einer Person am Kotti, dabei versucht die Polizei ihn vom Filmen abzuhalten und droht ihm anschließend auf dem Polizeirevier mit einer Anzeige und der Beschlagnahmung seines Handys, wenn er die Videos nicht lösche. Das Filmen von Polizeibeamt*innen im Dienst ist rechtlich erlaubt, solange das Filmen den Einsatz nicht behindert. Die Veröffentlichung der Aufnahmen sind rechtlich nicht klar geregelt, dennoch wird unter Anwendung von §201a (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen) mit Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren gedroht. Wir haben eine parlamentarische Anfrage an den Berliner Senat gestellt. Die Fragen ob der Journalist zum Löschen des Videos aufgefordert und ihm anschließend mit einer Beschlagnahmung seines Handys gedroht wurde, verneinte der Senat - diese Antwort deckt sich nicht mit dem Gedächtnisprotokolls des Betroffenen! Ich bin für die Entkriminalisierung von Bild- & Videoaufnahmen von rassistischer Polizeigewalt und für das Verbot von Handy-Konfiszierungen und die Löschung von Videoaufnahmen durch die Polizei! Das Filmen von Polizeieinsätzen durch Dritte ist ein wichtiges Instrument zur Kontrolle der Polizei und hat schon in vielen Fällen zur Aufklärung von rechtswidrigen Polizeihandlungen beigetragen. Es muss eine rechtliche Klarstellung her, die unklare Rechtslage und die uneinheitliche Rechtssprechung muss beendet werden!

Ferat Koçak

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