正在加载视频...

视频加载失败

Kubicki zu Paragraf 188 StGB

16,934 次观看 • 1 个月前 •via X (Twitter)

0 条评论

暂无评论

原始帖子的评论将显示在这里

相关视频

Der AfD-Abgeordnete plappert die offenkundigen Fake-News von den vermeintlich 5000 Strafanträgen durch Bundeskanzler Merz nach. Dann behauptet er noch, dass ohne § 188 diese Anzeigen nicht möglich gewesen wären. Das ist Quatsch. Politiker können auch wegen "einfacher Beleidigung" nach § 185, Strafantragsdelikt (§ 194 StGB), anzeigen. § 188 ermöglicht lediglich eine Strafverfolgung auch ohne Strafantrag, sofern der betroffene Politiker nicht explizit einer Strafverfolgung widerspricht (§ 194 Abs. 1 Satz 4 StGB). Hierfür muss die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung für geboten halten. Nach den mir vorliegenden Informationen hat Merz lediglich in bislang nachweisbar 24 Fällen Strafanträge gestellt. Belege, siehe 1. Kommentar. Diese Strafanträge wurden über das unlautere private Meldeportal „So Done“ gestellt, auf das der Abgeordnete irgendwie anspielt, es aber nicht benennt. § 188 StGB ist für diese Art der Strafverfolgung irrelevant, weil Merz und andere Politiker wie Spahn, Habeck, Strack-Zimmermann, Hofreiter und Co. schlicht Sammelstrafanträge stellen, für "einfache" Beleidigungen gemäß § 185 StGB. Miserable Vorbereitung der AfD zu einer wichtigen Debatte. Das ist peinlich. Seit eineinhalb Jahren habe ich zu diesem Thema hunderte Beiträge veröffentlicht. Ich habe dazu sogar bei einer Veranstaltung im Deutschen Bundestag bei der AfD referiert und als Erster auf dieses Thema aufmerksam gemacht. Aber offenbar scheint man diese Informationen nicht zur Kenntnis zu nehmen. Wer zu dem Thema „So Done“ und Strafanträge von Merz ein paar Hintergrundinfos möchte, kann diese in meinen Beiträgen (siehe Kommentare) nachlesen.

Markus Haintz

34,983 次观看 • 5 个月前