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Post von der Staatsanwaltschaft.

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7 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für ein Meme in Sachen #Bendels? Stellt die Bundesinnenministerin, die Volljuristin ist, Strafanträge ohne jede eigene rechtliche Würdigung? Fällen (leider nur bedingt unabhängige) Gerichte Urteile nach den Bewertungen der politisch abhängigen Staatsanwaltschaft? Herr Kall, Sprecher der Volljuristin und Bundesinnenministerin Nancy Faeser: … das heißt, die strafrechtliche Beurteilung hatte also schon stattgefunden, durch die Kriminalpolizeiinspektion Bamberg … Ich finde es bemerkenswert, dass sich eine Volljuristin (vermeintlich) bei der Bewertung der Strafbarkeit eines satirischen Memes, das eine Meinungsäußerung enthalten hat, wenngleich nicht ihre, auf die Bewertung der Kriminalpolizei verlässt. Bei allem Respekt für die Arbeit der Polizei: Derartige juristische Bewertungen sollten dann doch Juristen überlassen werden, wenngleich die Bewertung hier einfach und eindeutig ist. Kall weiter: … Aber nochmals, das ist keinerlei eigene Beurteilung, keinerlei eigene Wertung, keinerlei Einflussnahme auf das Verfahren, sondern jeglich, lediglich sozusagen ein formaler Schritt. Die Beurteilung trifft alleine ein unabhängiges Gericht, nach den Bewertungen der Staatsanwaltschaft in der Anklage, und darauf gibt es keinerlei Einfluss. Und deswegen nochmals, kommentieren wir diese Entscheidung auch nicht. (Hervorhebung durch mich) Richtig ist: Nancy Faeser hätte der Strafverfolgung jederzeit widersprechen können, § 194 Abs. 1 S. 4 StGB (Die Taten nach den Sätzen 2 und 3 können jedoch nicht von Amts wegen verfolgt werden, wenn der Verletzte widerspricht.), stattdessen hat sie sogar selbst Strafantrag gestellt, wollte die Strafverfolgung also. Ich empfehle bei der nächsten Bundespressekonferenz folgende Nachfrage von Florian Warweg an Herrn Kall: „Haben wir Sie richtig verstanden, dass unabhängige Gerichte Urteile nach Bewertungen der politisch abhängigen Staatsanwaltschaft fällen?“ „Warum hat Nancy Faeser der Strafverfolgung nicht nach § 194 Abs. 1 S. 4 StGB widersprochen?“ Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) § 146 Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) § 147 Das Recht der Aufsicht und Leitung steht zu: 1. dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz hinsichtlich des Generalbundesanwalts und der Bundesanwälte; 2. der Landesjustizverwaltung hinsichtlich aller staatsanwaltschaftlichen Beamten des betreffenden Landes; 3. dem ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei den Oberlandesgerichten und den Landgerichten hinsichtlich aller Beamten der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks.

Markus Haintz

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