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Ana Sayfaya Dön

wededettkeunn

204,056 görüntüleme • 1 ay önce •via X (Twitter)

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Benzer Videolar

Einwanderer müssen in Russland ab sofort an die Front - Der neue Präsidentenerlass kurz erklärt: Nach dem neuen Präsidialdekret müssen männliche Antragsteller im Alter zwischen 18 und 65 Jahren – sofern sie wehrdiensttauglich sind (in der Regel bis 58 Jahre) – bei Beantragung eines Daueraufenthaltstitels (ВНЖ) einen Dienst in der SMO-Zone (Sonder-Militäroperation) nachweisen. (Und als Ausländer wenn du dich zur SMO meldest müssten dir schon mindestens zwei Beine fehlen damit Du untauglich sein wirst, das wurde uns auch so bestätigt. Es handelt sich dabei nicht um den regulären Militärdienst, sondern um einen Vertrag über 12 Monate, den ausländische Staatsbürger direkt mit der Armee abschließen müssen (Frontvertrag), bevor ihr Antrag genehmigt werden kann. ❗️Von dieser Pflicht ausgenommen sind beispielsweise: - Repatrianten (Personen mit russischen Wurzeln), - Studenten, die in Russland das sogenannte „rote Diplom“ (Abschluss mit Auszeichnung) erhalten haben, - Hochqualifizierte Spezialisten mit einem monatlichen Einkommen über 250.000 Rubel (IT Fachkräfte, Ärzte Wissenschaftler, aber die müssen dann auch entsprechende Jobs vorher erhalten haben und in diesen Bereichen in Russland bereits tätig sein.) - Investoren, die in Russland mindestens 250.000 Euro investieren. Also die Einwanderer ohne Repatrianten-Status, auch die Kinder von ehemaligen Einwanderern usw, können keinen Aufenthaltstitel und keine Staatsbürgerschaft beantragen ohne vorher bei der SMO gewesen zu sein. Mehr Informationen: Telegram

Alina Lipp

76,993 görüntüleme • 9 ay önce

Zehn Zeilen genügen Wie die EU Menschen ohne Anklage, ohne Anhörung und ohne Urteil die Existenz entzieht. Im Dezember 2025 konnte ein Mann in Brüssel kein Brot mehr kaufen. Kein Gericht hatte ihn verurteilt. Keine Staatsanwaltschaft hatte ihn angeklagt. Er war nicht einmal angehört worden. Er erfuhr davon aus dem Amtsblatt. Jacques Baud. Schweizer. Oberst im Generalstab a. D. Früher beim Nachrichtendienst seines Landes, danach bei den Vereinten Nationen, 2014 für die NATO in der Ukraine. Heute schreibt er Bücher über diesen Krieg. Bücher, die vielen nicht gefallen. Muss man auch nicht mögen. Am 15. Dezember 2025 setzte ihn der Rat der Europäischen Union auf eine Liste. Die Begründung umfasst zehn Zeilen. Er sei ein „Sprachrohr für prorussische Propaganda". Zehn Zeilen. Das war alles. Was daraus folgte, war der blanke Horror: Konten gesperrt. Karte gesperrt. Jede Zahlung an ihn verboten — auch von Freunden. Kein Gehalt, kein Honorar, kein Verlagsvertrag. Ein- und Ausreiseverbot für die gesamte EU. Er lebt in Brüssel. Er sitzt dort fest. Sieben Wochen lang brachten ihm Menschen, die er vorher nicht kannte, wöchentlich Lebensmittel. Anfang Februar 2026 erlaubten ihm Behörden dann „aus humanitären Gründen", von seinem eigenen Geld die Miete und das Essen zu bezahlen. Aus humanitären Gründen. Von seinem eigenen Geld. Die Schweiz hat diese Sanktion nie übernommen. Schweizer Banken und Versicherungen kündigten ihm dennoch die Verträge. Die Liste wirkt auch dort, wo sie gar nicht gelten sollten - die Schweizer Banker stecken bereits tief im Anus der EU. Man könnte nun hochtabend erklären - Schweizer Angelegenheit. Ist es nicht. Hüseyin Doğru. Geboren in Frankfurt am Main. Deutscher Staatsbürger. Journalist aus Berlin. Seit Mai 2025 auf einer solchen Liste. Konten gesperrt. Arbeiten verboten. Ausreise verboten. Zum Leben freigegeben: 506 Euro im Monat. Seine Redaktion musste schließen. Er hat drei kleine Kinder. Dann sperrte die Bank auch die Konten seiner Frau. Später die seiner Mutter, einer Rentnerin. Begründung: ein angebliches „Kontrollverhältnis". Das Verwaltungsgericht Köln fand dafür keine konkreten Anhaltspunkte. Die Behörde legte nicht einmal Rechtsmittel ein. Man lasse das einen Moment stehen: In Deutschland wurden 2025 die Ersparnisse einer Rentnerin eingefroren, weil ihr Sohn Journalist ist. Wer entscheidet so etwas? Kein Richter. Ein Gremium. Nicht öffentlich. Ohne Anhörung des Betroffenen. Und einstimmig. Einstimmig heißt: Deutschland hat zugestimmt. Wer glaubt, das sei ein Ausrutscher, lese die Bundespressekonferenz vom 17. Dezember 2025. Der stellvertretende Regierungssprecher erklärte dort, alle, die „auf diesem Feld unterwegs" seien, müssten damit rechnen, dass es auch ihnen passiert. Das war keine Warnung vor Missbrauch. Das war die Ansage. Und der Tatbestand? Er lautet in der Sprache der Verordnung: „Unterstützung oder anderweitige Erleichterung" koordinierter Informationsmanipulation. Erleichtert nicht jede abweichende Meinung irgendetwas? Das ist keine rhetorische Spitzfindigkeit. Das ist die Frage, ob es eine Grenze gibt. Eine erkennbare, vorher bestimmbare Grenze zwischen einer Meinung, die man haben darf, und einer, für die man sein Konto und sein Leben verliert. Wer sie in dieser Formulierung findet, möge sie zeigen. Und noch etwas sollte jeder wissen, der jetzt spontan helfen möchte: Wer einem Gelisteten in Deutschland Geld, Wohnung oder Arbeit gibt, riskiert nach § 18 Außenwirtschaftsgesetz drei Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe. Eine Geldstrafe ist im Grundtatbestand nicht vorgesehen. Seit Februar 2026 gilt das ab der Sekunde der Veröffentlichung — die frühere Schonfrist von zwei Tagen ist gestrichen. Sie sind also sofort ein Staftäter, wenn Sie einem EU Sanktioniertem helfen. Früher gab es das im Mittelalter auch. Da wurden Menschen für Vogelfrei erklärt. Jeder konnte und durfte diese sanktionslos töten. Ein System, das Nachbarschaftshilfe zur Straftat macht, hat sich von dem entfernt, wozu es einmal geschaffen wurde: dem Zugriff auf Oligarchen und Kriegsprofiteure. Was jetzt passiert Eine ehemalige Richterin des Europäischen Gerichtshofs hält dieses Sanktionsregime für unvereinbar mit der EU-Grundrechtecharta und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Baud klagt in Luxemburg, Verfahren T-169/26. Solche Verfahren dauern Jahre. Wovon er in diesen Jahren leben soll, steht in keinem Rechtsakt. Das ist die eigentliche Konstruktion - dass der Justitzgewährungsanspruch in seinem Kern für diejenigen auf der List abgeschafft wurde. Sie sollen aller Mittel eines Rechtsstaates beraubt werden, um zu offenbaren, dass der Totalitarismus bereits in Gestalt einer EU Krake begonnen hat und alle Errungenschaften einer zivilisierten Gesellschaft fortan übe Board geworfen werden sollen, für alle, die willkürlich zum "Staatsfeind" erklärt wuden. Ich erinnere mich an meine 10. Klasse Fahrt 1988 gerade ein Jahr, nachdem wir die DDR nach einem Ausreiseantrag verlassen konnten. Alle Schüler meiner Klasse konnten die Grenze nach Ostberlin passieren. Als es zu meiner Passkontrolle in der Friedrichstaße kam (ich war 16 Jahr alt) packten mich zwei Grenzpolizisten und eklärten: "Sie sind ein Staatsfeind der Deutschen Demokratischen Republik". Beide Gymnasiallehrer hörten das - keiner reagierte - sie sahen bei meiner Abführung zu und setzten ihren Klassenausflug fort. Die Menschen auf der Sanktionsliste müssen ein ähnliches sürealistisches Gefühl gehabt haben. Der Eingriff wirkt sofort, der Rechtsschutz kommt beabsichtigt extrem später. Sehr viel später. Und bis dahin ist alles weg — Beruf, Einkommen, Ruf. Der Punkt Man muss Jacques Bauds Ansichten nicht teilen. Man muss keine einzige davon teilen. Genau darum geht es. Meinungsfreiheit für Meinungen, die einem gefallen, kostet nichts und beweist nichts. Einen Rechtsstaat erkennt man daran, wie er mit denen umgeht, deren Meinung er verachtet. Zehn Zeilen. Kein Richter. Kein Urteil. Kein Konto und das Leben zerstört. Wer das für vertretbar hält, sollte eine Frage beantworten: Welche zehn Zeilen müsste jemand über Sie schreiben?

Tobias Ulbrich

213,593 görüntüleme • 1 gün önce