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Wenn Mäßigung zum Verdacht wird: Die absurde Beweisführung gegen die AfD Niedersachsen Niedersachsen Es ist eine bemerkenswerte Logik, die der niedersächsische Verfassungsschutz Verfassungsschutz Niedersachsen da entwickelt hat: Wer sich öffentlich zurückhaltend äußert, macht sich erst recht verdächtig. Wer auf hetzerische Sprache verzichtet, betreibt nach Lesart der Behörde nichts anderes als raffinierte Tarnung. Diese bemerkenswerte Argumentationsfigur zieht sich wie ein roter Faden durch das knapp tausend Seiten umfassende Gutachten, mit dem der Inlandsgeheimdienst die Einstufung des AfD-Landesverbandes als "gesichert extremistisch" begründet – ein Dokument, das nun durch eine Veröffentlichung des Portals Nius öffentlich einsehbar ist. Wenn Anstand als Maskerade gilt Besonders aufschlussreich ist die Bewertung des sogenannten "Harzburger Treffens" vom Januar 2025. Auf dieser Veranstaltung mit Politikern wie Maximilian Krah, Martin Reichardt und Thomas Tillschneider sei, so räumt der Verfassungsschutz selbst ein, "größtenteils" auf hetzerische und pauschal verunglimpfende Formulierungen verzichtet worden. Man könnte meinen, das wäre eine erfreuliche Feststellung. Doch weit gefehlt: Genau dieser sachliche Ton wird der Partei zum Vorwurf gemacht. Der "erklärend-relativierende Kontext", in den bestimmte Begriffe gestellt würden, sei eine raffinierte Strategie, um "Interpretationen" der Behörde zu unterbinden. Übersetzt heißt das: Die Redner hätten sich aus Sicht des Geheimdienstes "unangreifbarer" gemacht – ein Vorwurf, der jeden rechtsstaatlichen Verstand auf den Kopf stellt. Selbst Bekenntnisse zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung wertet die Behörde nicht etwa als das, was sie sind, sondern als "taktisches Verhalten". Eine perfide Beweisführung: Wer sich extremistisch äußert, ist Extremist. Wer sich zur Verfassung bekennt, ist erst recht Extremist – nur eben heimlich. Aus diesem Zirkelschluss kommt niemand mehr heraus.

Eddie Graf

14,163 görüntüleme • 1 ay önce