
Tobias Ulbrich
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Studium Berlin, Belgien, USA, GF Rechtsanwälte, jur. spezialisiert auf Impfschäden
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Als Parteiloser hätte ich, wenn ich ein Plädoyer für die Demokratie halten sollte, genau diese Rede gehalten. Dieser Vortrag war nicht für die AfD, sondern für die Demokratie. Wenn die extreme Linke im Saal selbst das mit Schmähungen versieht, saßen wohl Antidemokraten im Saal
Tobias Ulbrich150,130 次观看 • 6 个月前

In voller Kenntnis des fehlenden Übertragungsschutzes und damit der Behauptung eines unzutreffenden therapeutischen Nutzens (Verbot folgt aus § 8 Abs.1 AMG und § 3 HWG, such strafbar) wurden 3G Maßnahmen, die einrichtungsbezogene Nachweispflicht und die Duldungspflicht verhängt!
Tobias Ulbrich44,711 次观看 • 2 个月前

Erstes Oberlandesgericht entscheidet gegen BioNTech im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm. Es war zugleich das erste Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, das im Anschluss an die heutige Sitzung am 21.04.2026 erging. Im Tenor wurde das Urteil des Landgerichts Arnsberg, Az: I 1 O 232/23 durch Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 21.04.2026, Az: I-26 U 57/25 aufgehoben und an das Landgericht Arnsberg zurück verwiesen. Im Kern führte der erkennende Senat des Oberlandesgerichts Hamm am heutigen Tag aus, dass das Landgericht Arnsberg die Anforderungen an die Darlegungslast verkannt habe und die Verzahnung mit dem Auskunftsanspruch und deren Voraussetzungen. Damit folgte der Senat der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 09.03.2026, Az: VI ZR 335/24 auf ganzer Linie und damit auch unserem Sachvortrag, den wir vom ersten Tag an lieferten. Für den Senat waren damit zu viele Tatsachenfragen offen, deren Bewertung und Beweisführung originär dem Landgericht zuzuordnen seien, dass der Senat in Hamm - anders als der 5 Zivilsenat in Koblenz - die Sachaufklärung zurück an das Landgericht Arnsberg verlagerte. Das Oberlandesgericht hatte statt dessen avisiert, direkt selbst durch Teilurteil zu befinden. Besonders deutlich fiel die Kritik an den Urteilen des Oberlandesgerichts Brandenburg aus, die nach Auffassung des heutigen Senats völlig den Inhalt und die Tragweite des Urteils des Bundesgerichtshofs verkannt hätten. Eine nochmalige Revision für offenkundige Ergebnisse sei sinnbefreit. Der Senat teilte mit, dass er in gleichgelagerten Konstellationen ohne Änderung der Sach-oder Rechtslage auch künftig gleich entscheiden werde, weshalb sich die Parteien überlegen mögen, dem schriftlichen Verfahren künftig zuzustimmen. Es dürfte en Signal an alle Landgerichte sein, dass sie es gegenüber schwer gesundheitlich geschädigten Menschen substantiell übertrieben haben und insoweit die Pharmahörigkeit nunmehr dem gesunden Menschenverstand weichen möge.
Tobias Ulbrich78,657 次观看 • 4 个月前

Melanie Amann: Also dieser Stefan Homburg erzählt „verstrahlten Verschwörungskram“ Genau so läuft Tatsachenleugnung. Mit Framing wird die Person diffamiert und somit ist die Auseinandersetzung mit Inhalten nicht mehr erforderlich. Nun wissen wir, wie der Spiegel früher und die Funke Gruppe arbeitet. „Wes Brot ich eß, dessen Lied ich sing“… Es ist gut, dass soetwas einmal ungeschnitten im O-Ton zu hören ist. Echte Demokraten und Freunde der Meinungsvielfalt sitzen da im Chefredaktionssessel. Genau das Verständnis, das man benötigt, um in jeder öR-Sendung den Meinungsvorturner zu spielen. Egal in welche Talkshow man klickt, sitzt die schon wieder da. Deshalb Fernsehen ausschalten und ungeschnitten ein eigenes Bild machen.
Tobias Ulbrich44,763 次观看 • 3 个月前

Senator Hawley nagelt Fauci an die Wand und stigmatisiert ihn als extrovertierten Lügner, der allein im ersten Jahr der sog. Pandemie angeblich 1 Mio. USD an Preisgeldern einheimste, die er dadurch erwarb, dass er 8 Mitarbeiter während ihrer Dienstzeit damit beauftragt haben soll, für ihn alle nur in Betracht kommenden Anträge zu stellen, um an das Cash - Geld zu gelangen. Die Befragungstechnik von Senator Hawley ist grenzwertig aber informativ und mit dem Druck vorgetragen, der typisch für juristisch ausgebildete Menschen ist. Fauci indes verwies auf sein Aussageverweigerungsrecht, das Hawley gleich eingangs rechtlich in Frage stellte. Sehr unterhaltsam aus deutscher Sicht. Für Hawley ist das schöne daran, dass nichts davon wahr sein muss - er befragt ja den Zeugen, der dazu aber nichts sagen will. Einfach köstlich. Auch im Übrigen machte Fauci konsequent von seinem von ihm behaupteten Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, was auf Anraten seiner zahlreich vertretenen Anwälte geschah.
Tobias Ulbrich13,050 次观看 • 29 天前

Bundeskanzler Olaf Scholz nimmt erstmals in Wahlveranstaltung in Lünen, Kreis Unna, zu Impfschäden Stellung - mit Ihm als Bundeskanzler gibt es für Impfgeschädigte kein Geld! Das ist angekündigte Sozialdemokratie für die nächste Amtszeit! Eine Mandantin von mir, Katharina König, durfte auf einer Wahlveranstaltung in Lünen, Kreis Unna heute, den 13.01.2025 gegen 17:00 Uhr dem Bundeskanzler eine Frage stellen. Diese war darauf gerichtet, von der SPD und dem künftigen Kanzlerkandidaten der SPD, Olaf Scholz, zu erfahren, wann und wie das Versprechen von Herrn Lauterbach im ZDF im heute journal vom 12.03.2023 Umsetzung findet wird, dass für die Impfgeschädigten eine Fond für die Entschädigung eingerichtet wird. Frau König verstand damals die Ankündigung von Herrn Lauterbach so, dass er tatsächlich etwas für die Impfgeschädigten tun wolle, um die Impfgeschädigten finanziell zu entschädigen. Weit gefehlt bei Olaf Scholz und der SPD. Die Antwort von Olaf Scholz: 1. Es war eine ganz schreckliche Pandemie. 2. Er sei froh, dass es die Pharmaindustrie gegeben habe, die so früh an der Impfherstellung gearbeitet hätte. 3. Durch die Impfung sollen mehr Menschen am Leben geblieben sein als ohne. Darauf sei er sehr stolz - und es wurde applaudiert. (An seinen letzten Wahlkampf, dass alle Menschen in Deutschland "Versuchskaninchen" seien wollte er wohl nicht anknüpfen.) 4. Wir sollten nur den Fokus darauf setzen erst einmal zu schauen, was geschah mit jenen die sich infiziert haben und jetzt (trotz Impfung (eigene Anmerkung)) Long Covid haben. Mit viel Geld habe Lauterbach nur die Forschung von Long Covid betrieben. 5. Seine Richtlinienkompetenz als Kanzler werde er dazu nutzen künftig auch genau da bei Punkt 4. weiterzumachen. 6. Imfgeschädigte gäbe es nicht, sondern nur "möglicherweise Menschen, die durch eine Impfung beeinträchtigt sind" 7. Da müsse man genau hinsehen ...... (Gedankenblase von mir .... das könnten ja auch alles Simulanten sein). 8. Das hat dann Olaf Scholz gemerkt, dass das auch zu viel des guten war und fügt dann an, das es wohl Beeinträchtigte von der Impfung gäbe, das wisse man auch aber es seien nicht so viel, wie die Fragestellerin behaupte. Fazit von meiner Seite: Die Beantwortung der Frage zeugt von Empathielosigkeit und ist eines Kanzlerkandidaten unwürdig. Jeder Sozialdemokrat, der nicht mehr lebt, wie Willy Brandt oder Helmut Schmidt würde sich im Grabe umdrehen bei der Analyse, dass es keine Aufklärung zu den Impfschäden und keine Kompensation von Seiten der SPD als Forderung in den Raum gestellt gibt. Das wäre wohl für die Pharmaindustrie bei den Wahlkampfgeldern, die sie spendeten und für SPD - Veranstaltungen in der Vergangenheit ausgaben dann auch zu viel des Guten. Wes Brot ich ess' dessen Lied ich sing. Genau so war es heute lauthals für jeden gut wahrnehmbar. Ein Kanzler der Pharmabosse, der sich vertraglich verpflichtete hatte, jedweden Schaden von den Impfherstellern fernzuhalten stellt sich gegen die eigene Wählerschaft. Wozu heißt denn die Partei Sozialdemokratische Partei Deutschlands, wenn bei denen das "Sozial" ersetzt worden ist durch Komplizenschaft mit der Pharmaindustrie. Der amtierende Bundesminister der Gesundheit ist es, der für die Impfhersteller BioNTech AstraZeneca Moderna die Anwalts- und Gerichtskosten der Impfhersteller aus Geldern der Steuerzahler bezahlt, für die diese jeden Tag schuften gehen. Der amtierende Kanzler Olaf Scholz war es, unter seiner Regierung wurden EUR 550 Mio für BioNTech für ein Werk in Ruanda mit Steuergeldern finanziert. Jeder SPD - Wähler mag sich gerne mal ausrechnen, wie viele Arbeiter dafür arbeiten müssen, damit der Kanzler solche Geschenke an die Hochfinanz machen kann? Es ist just jener Mann der heute auftrat, um als "Sozialdemokrat" erneut Bundeskanzler zu werden. Es tut mir furchtbar leid das sagen zu müssen - aber diejenigen, die dort Klatschten haben einen an der Klatsche und sind keine Sozialdemokraten, sondern Demagogen der Pharmaindustrie. Wer noch ein Rest an Verstand hat, fordert die lückenlose Aufklärung, die weisungsungebunde Handhabung der Impfschadensfälle für die Staatsanwaltschaften und für die Justiz. Denn da, wo SPD in der Regierung in der Verantwortung in den Ländern drauf steht ist auch in den Ländern in der Justiz SPD drin. Daher bitte ich alle, ein einziges mal den Verstand anzuschalten, ob es sinnstiftend sein kann, die eigenen Peiniger, SPD, CDU und CSU erneut zu wählen, die einem - den Maskenzwang brachten - die Abstandregeln - die Absonderung nach dem Urlaub - 2G und 3G Maßnahmen - die einrichtungsbezogene Nachweispficht und faktische Impfpflicht in alle medizinischen Berufen und Pflegeberufen - die Zwangsimpfung der Bundeswehr im Rahmen der Bundeswehr (zur Zersetzung der Wehrkraft) - EUR 350 Mio. Subventionen an BioNTech zahlten aus Steuergelder - bereits Mitte 2020 - die MedBVSV errichteten, um zu vereiteln das Fach - und Gebrauchsinformationen die Impflinge erreichen, abgelaufen Vakzine verimpft werden dürfen, die Bundeswehr die Distribution und Logistik übernimmt und keine Rückstellproben zu bilden sind, damit keiner nachweisen kann, wie er geschädigt wurde. - Lauterbach verlängerte die Spahn - CDU MedBVSV bis 31.12.2023. Wer in Regierungsverantwortung CDU oder SPD hat, der benötigt als Bevölkerung keine Feinde mehr. Ein schlimmeres Verhalten gibt es nicht. Die eine Frage heute hat das wieder einmal geklärt. Danke an Katharina König, dass sie sich traute, die Frage heute zu stellen.
Tobias Ulbrich141,492 次观看 • 1 年前

Die Täter feierten sich heute in der Enqete Kommissionsarena mit Prof. Dr. Karl Lauterbach und Prof. Dr. Wieler, die, wie nicht anders zu erwarten war, von der Trickfilmkiste (Modellierungsstudien) bis zu den hervorragenden wissenschaftlichen Arbeiten (der Hinweis auf politische Anweisung des BMG wurde weggelassen) von PEI, STIKO und RKI hinwiesen. Die Themen schienen alle heute mit den "Impfstrategien" nicht mehr wirklich ernstgenommen worden zu sein, sondern es ging heute der CDU, SPD, den Grünen und Linken im Kern darum, maximale Solidarität mit dem Kandidaten für den frei werden Posten des Generalsekretärs der WHO "Karl Lauterbach" mit großem Applaus zu demonstrieren, damit keinerlei Ungnade vom neuen "König" inthronisiert von der Pharmaindustrie auf die Anwesenden herniederprasselt. So schwang und waberte die Demagogie des Neuen Wahnsinns schon heute im Enquete - Saal. Die Amtszeit des amtierenden WHO-Generaldirektors Tedros Adhanom Ghebreyesus endet im Mai 2027, und da er bereits seine zweite Amtszeit absolviert, kann er nicht erneut antreten. Laut Deutschlandfunk werden zwei Deutsche als aussichtsreiche Kandidaten gehandelt: der ehemalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sowie Paul Zubeil, Experte für internationale Gesundheitspolitik im Bundesgesundheitsministerium. Das Eingangsstatement von Lauterbach über die Trickfilmshow mit Modellierungen noch heute trotz entgegenstehender Zahlen argumentieren zu wollen, führt dazu, ihn wohl auch künftig als Tatsachenleugner einstufen zu müssen. Lauterbach interessiert aber nicht die Wahrheit oder Evidenz, sondern das, was die einfältigen Menschen an den Bildschirmen glauben. Maßgelblich ist, ob die das glauben, was er sagt und wofür die Medien die letzen 5 Jahre bezahlt wurden, um die Gehirne zu indoktrinieren und nicht das, was wahr ist. Gefeiert habe ich Herrn Ziegler von der AfD, der zeigte, dass bereits die Auswahl nur eines winzigen Themas mit einfachen Fragen genügt, das gesamte Fundament der Unfehltbarkeit des eigenen Trickfilms in Frage zu stellen. Zu kritisieren habe ich an der Selbsbeweihräucherungsveranstaltung (Enquete Kommission) der Regerierungsparteien wie immer viel - Wer der Mehrheit im Parlament die Möglichkeit offeriert, über sich selbst zu befinden, der wird auf der Regierungsseite im Ergebnis immer nur die Bestätitigung der sozialistischen Einheitsfront bekommen - nämlich das alle alles richtig gemacht haben und alle vorbildlich gehandelt haben und nun der Leninorden an die Helden der nationalen Front - vielleicht doch besser Merkelorden - verliehen bekommen sollten. Es bleibt die Frage, was mit den Stänkerern zu machen ist, die die Harmonie des Rosamunde Pilcher Films versuchen durch Wegreißen der aufgebauten Kulissen zur Trickfilmsendung zu zerstören. Die Bevölkerung sagt ja Lauterbach schon immer "Die Wahrheit ist der Tod eines jeden Politikers" will viel lieber voll belogen werden, als irgendeiner Wahrheit ins Gesicht zu blicken. Natürlich ist der Schäfer der beste Freund des Schafes und das Schaf glaubt auch, dass nur die bösen Schafe beim Metzger und auf dem Teller landen, weil es ja der Herde so gut geht. Heute hatten wir wieder so einen Tag, wo die Hirten den Schafen erklärten, dass alle Maßnahmen und Spritzen super für die Schafe waren. Wie immer gab es ein paar Störenfriede von der AfD, die die großartige Harmonie der sozialistischen Einheitsfront störten. Diese Stimmen werden dann im Abschlussbericht ausgeblendet werden, so dass ich schon heute den Abschlussbericht schreiben könnte (weil das Ergebnis auch schon heute feststeht). Einen dieser von der Einheitsfront empfundenen Störer habe ich im Video mal beigefügt, weil sich die übrigen Selbstbeweihräucherungsakte jeder selbst vorstellen kann. Vermisst habe ich: Fragen zu MedBVSV: Warum war es erforderlich keine Beipackzettel und Inhaltsdeklarationen beizufügen? Warum war es erforderlich auch abgelaufene Vakzine entgegen der gesetzlichen Anordnung verimpfen zu dürfen? Warum verlängerte Karl Lauterbach diese MedBVSV? Warum ist die Haftungsfreistellung von Impfherstellern erforderlich, wenn sie Milliarden an Gewinnen einfahren werden? Wer verhandelte von deutscher Seite diese Verträge und wär segnete diese zur Implementierung ab? Ich könnte noch gut 1.000 Fragen mehr stellen. Das feststehende Ergebnis der Enquete Kommission "Alles richtig gemacht", "gerne wieder" und "vielleicht noch konsequenter" würde es auch nicht ändern.
Tobias Ulbrich41,043 次观看 • 5 个月前

Die nächste Verschwörungstheorie wird wahr, 3Sat berichtet heute über den Laborursprung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit und entlarvt die Irreführer als Kollaborateure der tatsächlichen Verschwörung gegen die Menschen zu denen nach dem Bericht auch Prof. Dr. Christian Drosten gehören soll. Interessant ist wieder, dass die Berichterstattung in medias res inhaltlich abbricht. Denn den maßgeblichen Umstand, warum die Berichterstattung über den BND als Hypothese nicht bekanntgegeben wird verschweigt 3SAT wieder einmal, obgleich auch für Journalisten gut und sauber recherchierbar. Im SARS-CoV-2-Spike-Protein in der Wuhan-1-Sequenz wurden durch Luc Montagnier und Jean-Claude Perez spezifische genetische Sequenzabschnitte identifiziert, die signifikante Homologien zu HIV-1- und SIV-Sequenzen aufweisen. Diese Inserts befinden sich u.a. im Bereich der Rezeptorbindungsdomäne (RBD) sowie in unmittelbarer Nähe zur eingebauten Furinspaltstelle. Diese Region des Spike-Proteins ist für die Bindung an den humanen ACE2-Rezeptor und für die virale Fusion mit der Zellmembran essenziell. Die spezifischen Inserts sind: Insert 1: TNGTKR (Homologie zu HIV-1 GP120) Insert 2: HKNNKS Insert 3: GDSSSG Insert 4: QTNSPRRA (enthält Teil der Furinspaltstelle PRRA) Diese Kombination wurde bislang in keinem anderen natürlich vorkommenden Coronavirus gefunden und ist funktionell lt. Montagnier relevant. Die Einfügung mehrerer HIV-homologer Sequenzabschnitte im Spike-Protein eines Betacoronavirus ist aus biologischer Sicht nicht durch spontane Evolution plausibel zu erklären. Eine technische Rekombination im Rahmen molekularbiologischer Forschung (z. B. mit Lentiviral-Plasmiden oder durch Pseudotypisierungsexperimente) ist methodisch belegt und weltweit verbreitet. Es kommt nur das TRR60-Konsortium als relevanter Akteur in Betracht. Das von der DFG geförderte deutsch-chinesische Sonderforschungsprojekt TRR60 ("The Immune System of the Liver") wurde gemeinsam betrieben durch: -Universität Duisburg-Essen, -Tongji Medical College, Wuhan, -Huazhong University of Science and Technology (HUST), Wuhan, mit infrastrukturellen Verbindungen zum Wuhan Institute of Virology (WIV). Im Rahmen von TRR60 wurden laut Projektberichten (2009–2017): - HIV-1- und SIV-Stämme kultiviert, - Lentiviraltechnologien zur Transfektion und Pseudotypisierung verwendet, - Experimente mit viralen Spikeproteinen zur Modulation der Immunantwort durchgeführt. Diese Methoden erlauben die kombinatorische Konstruktion von Spike-Proteinen mit Insertionssequenzen z. B. aus Retroviren. Welches andere Labor mit räumlicher Nähe zu Wuhan käme sonst noch in Betracht? Im Ausschlussverfahren Keines. Die Technische Plausibilität einer Insertionsentstehung Das Einfügen kurzer Insertionssequenzen (z. B. RGD, PRRA, oder TNGTKR) in Spike-Vektoren zur Optimierung der Bindung an Zielzellen ist in der Virologie gängig. Eine versehentliche oder experimentell herbeigeführte Integration von HIV-Fragmenten bei Pseudotypisierungsversuchen im Rahmen von TRR60 ist methodisch zwar nicht auszuschließen aber unwahrscheinlich. Die gezeigte funktionelle Komplementarität der Inserts zur humanen ACE2-Bindung unterstützt diese Annahme. Die besondere Pathogenität der Wuhan-1-Variante gegenüber früheren SARS-CoVs könnte so (auch) molekular durch die deutsche Beteiligung begründet sein, was wiederum erklärt, warum der BND so schmallippig über die Datenlage spricht. Die Herkunft der SARS-CoV-2-Wuhan-1-Spike-Sequenz mit funktionell potenziell pathogenitätssteigernden HIV-homologen Inserts ist haftungsrechtlich bedeutsam, wenn: - diese Sequenz Grundlage für Impfstoffe war, - sie aus einem Forschungsumfeld stammt, an dem europäische Akteure (hier: Universität Duisburg-Essen) beteiligt waren, - und ein wirtschaftlicher Vorteil durch die Vermarktung eben jener Sequenz erzielt wurde. Das erklärt möglicherweise auch das gesteigerte Absatzinteresse und die Panikmache zur Triage oder gleich welchem Thema, wo in NRW immer exponiert die Universität Essen oder Duisburg in Erscheinung trat. Parallel zu der möglichen Beteiligung an der Erzeugung der Wuhan-1-Spike-Sequenz traten führende Wissenschaftler der Universität Duisburg-Essen und des Universitätsklinikums Essen in der medialen Öffentlichkeit als Befürworter massiver Impfmaßnahmen auf: Prof. Dr. Ulf Dittmer (Direktor der Virologie, UK Essen) äußerte sich wiederholt zur angeblich drohenden Triage-Situation und rief öffentlich zur Impfpflicht auf. Impfaktionen wurden direkt am Campus Essen durchgeführt, in Zusammenarbeit mit lokalen Behörden. Das Projekt "SMAVAC" analysierte internationale Impfkampagnen zur Bekämpfung von Impfkritik in sozialen Netzwerken und wurde ebenfalls durch die UDE getragen, die damit unnatürliches virulentes Interesse bezeugten. Diese Maßnahmen zeigen eine institutionelle Linie, welche wissenschaftliche Beteiligung an Spike-Experimenten über TRR60 mit öffentlicher Impfwerbung kombiniert – und damit eine potenzielle Interessenkollision begründet. Die Herkunft der SARS-CoV-2-Wuhan-1-Spike-Sequenz mit funktionell potenziell pathogenitätssteigernden HIV-homologen Inserts ist haftungsrechtlich bedeutsam, wenn: -diese Sequenz Grundlage für Impfstoffe war, -sie aus einem Forschungsumfeld stammt, an dem europäische Akteure (hier: Universität Duisburg-Essen) beteiligt waren, -und ein wirtschaftlicher Vorteil durch die Vermarktung eben jener Sequenz erzielt wurde. Nach dem IFG (Informations-Freiheitsgesetz) läge daher in der Luft durch 3Sat nach dieser Berichterstattung die: - Offenlegung der Forschungsprotokolle von TRR60 zu HIV-basierten Pseudotypisierungen. - Offenlegung aller Spike-Konstrukte aus Wuhan (2013–2019) mit Inserts. - Offenlegung der Vektorplasmid-Bibliotheken (UDE / Tongji / WIV). - Offenlegung der Beteiligung deutscher Wissenschaftler an chimären Spike-Konstruktionen. - Offenlegung der institutionellen Impfkampagnen und PR-Aktivitäten der Universität Duisburg-Essen (2020–2022). öffentlich zu begehren. Die Inserts mit HIV-Homologien im SARS-CoV-2-Spike (Wuhan-1) könnten plausibel aus einem experimentellen Umfeld entstanden sein, in dem das TRR60-Projekt zwischen Duisburg-Essen und Wuhan eine entscheidende Rolle spielte. Die technische Machbarkeit, funktionelle Bedeutung und institutionelle Mitwirkung sind dokumentierbar. Das mediale Impf-Engagement der beteiligten Einrichtungen begründet eine zusätzliche Nähe zur wirtschaftlichen Nutznießung greifbar. Die juristische Relevanz ergibt sich aus der Verwendung dieser Sequenz in Impfstoffen sowie aus der Zurechnungsstruktur nach AMG und BGB. Grundlagen: Luc Montagnier / J.-C. Perez, TRR60-Förderunterlagen, DFG / UDE / Tongji, Medienauftritte Prof. Dittmer, UK Essen, u.a. RUHR24, Juli–Dezember 2021 Beweis: Impfaktion Campus Essen, 29.07.2021**Beweis: Projekt SMAVAC, DIGICAT-Plattform Eines muss man dem 3Sat Bericht lassen. Hätte ich diesen vor 2 Jahren ausgestrahlt, obgleich mir der gesamte Inhalt des Berichts schon damals vollständig bekannt vorlag, hätte ich Probleme bekommen, was ja auch tatsächlich mit der Veröffentlichung damals einherging. Gleichwohl hatte ich alles dazu auf X gepostet und genau deshalb auch Probleme bekommen, weil niemand außer andere Diffamierte, wie z.B. Prof. Dr. Wiesendanger der Universität Hamburg berichtet hatten, was tatsächlich in Bezug auf das SarsCoV2 los war.
Tobias Ulbrich78,998 次观看 • 1 年前

Erich Honecker hätte Beifall geklatscht. Eine unfähige Stasi, die nicht alles sieht, wird durch eine digitale 24/7 Kontrolle eines jeden Bürgers abgelöst. Fernmeldegeheimnis und Briefgeheimnisse gibt es nicht bei Chats Email & Co.. Es wird alle überwacht auch im Auto.
Tobias Ulbrich12,507 次观看 • 1 个月前

OLG Köln setzte heute, den 17.06.2026 seine Rechtssrpechungslinie fort und erklärte, dass die 11. und die 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen jeweils die Anforderungen an die Darlegungslast überspannt hätten, die enge Verzahnung zwischen Auskunftsantrag und Hauptanspruch übersehen hätten und in rechtlich unzutreffender Weise eine Tatbestandswirkung aus den Entscheidungen der Zulassungsbehörden oder Indizwirkung der Gremienentscheidungen gezogen hätten, die mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht in Einklang zu bringen sei. In beiden Fällen werden die Urteile zu den Schadenersatzklagen gegen BioNTech vermutlich am 08.07.2026 wieder aufgehoben und zur erneuten Verhandlung unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats an die jeweiligen Kammern des Landgerichts zurück verwiesen.
Tobias Ulbrich16,503 次观看 • 2 个月前

Auch OLG Köln stimmt Rechtsprechung des OLG Hamm in den heute verhandelten Fällen zu. So dass die Urteile der Landgerichte aufzuheben seien und zurück an die Landgerichte gehen müssten. Wir haben heute den 27.4.2026 zwei Gerichtstermine vor dem Oberlandesgericht Köln wahrgenommen. Es ging um Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen den Hersteller BioNTech wegen seines Impfstoffes Comirnaty. Beide Klägerinnen verloren jeweils einmal am Landgericht Bonn und am Landgericht Aachen ihre erstinstanzlichen Prozesse. Im Kern hatten diese Gerichte unter anderem eben aufgrund der Zulassung Entscheidung der europäischen Kommission sowie der vorausgehenden Zustimmungsakte der CHM P ein positives Nutzen- Risiko Verhältnis antizipiert. Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung am 9.3.2026 erklärt, dass eine solche Indiz-Wirkung nicht ohne weiteres angenommen werden dürfe, ohne auch diesbezüglich zum aktuellen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ein neues Sachverständigengutachten eingeholt zu haben. Des Weiteren ging es um die Fragestellung wie viel von den PatientenUnterlagen und entsprechenden zusätzlichen Informationen aus ärztlicher Sicht beizubringen sei. Das Oberlandesgericht Köln differenzierte, dass die Kläger im Rahmen ihrer Darlegung alles zu schildern hätten, was sie aus eigener Wahrnehmung erklären können. Dazu gehört vom Pflichtenkreis nicht, über die Drittwahrnehmung von Ärzten zu berichten, entsprechend auch nicht, dass die Patienten Unterlagen und entsprechende Befundberichte eingereicht werden. Die Fragestellung ist dann eine solche, die zur Beweisaufnahme gehört und es ist dann Aufgabe des Gerichts und auch Aufgabe des Sachverständigen zu bestimmen, welche tatsächlichen Unterlagen dann benötigt werden. Es wurde diskutiert, ob das Oberlandesgericht selbst diese Beweisaufnahme führen solle, oder aber, ob diese Verfahren aufgehoben und zurückzuverweisen seien. Nach vorläufiger Rechtsauffassung des Senats seien zu viele Verfahrensfehler erstinstanzliche durch die Landgericht gemacht worden, dass deutlich mehr für eine Aufhebung und zurück Verweisung spreche, als eben ein eigenes tätig werden des Senats selbst. Den Termin zu Verkündung einer Entscheidung hat der Senat bestimmt auf den 20.5.2026. Wir gehen davon aus, dass nach überwiegender Wahrscheinlichkeit eine Aufhebung und Zurückverweisung an die Ausgangsgerichte erfolgen wird. Damit reiht sich das Oberlandesgericht Köln in die schon bekannte Rechtsprechung des Oberlandesgericht Hamm ein, das letzte Woche bereits die Aufhebung und Zurückverweisung des Urteils des Landgerichts Arnsberg entschieden hatte. Es ist ein richtiger Schritt und erfolgreicher Schritt in die richtige Richtung, so dass die Rechte der Geschädigten gewahrt werden können. Wir werden dann in der ersten Instanz für die Geschädigten weiter kämpfen. Auch am heutigen Tag waren Zuschauer zugegen. Vor allem in dem zweiten Verfahren war auch die Mandantin persönlich anwesend. Sie berichtete vor allem darüber, dass sie Probleme in der Schwangerschaft gehabt habe und dann entsprechend eine verkalkte Plazenta hatte und ihr Kind deshalb mit entsprechenden Atemgeräten mit Flüssigsauerstoff bis heute versorgt werden musste, entsprechend unterentwickelt war und bis heute Entwicklungsstörung aufwies bis in die letzten Monate hinein den Pflegegrad 4 zuerkannt bekommen hatte und aufgrund des Alters von 18 Monaten dann entsprechend den Pflegegrad drei. Wir haben im Termin der mündlichen Verhandlung diese Schädigung der Plazenta und des Fötus in Zusammenhang mit der aktuellen wissenschaftlichen Literaturlage gebracht. Es wird insoweit. Später werde ich den Post noch einmal mit einblenden auf die entsprechende wissenschaftliche Literatur verweisen. Auch das nahm der Senat zur Kenntnis und protokollierte diesen Umstand.
Tobias Ulbrich22,703 次观看 • 4 个月前

Ich weiß nicht. was der Mann einst studierte und ob ihm die Bindung der Bundesregierung an Recht und Gesetz in Art 20 Abs3 GG geläufig ist? Ein Hooligan mag sich freuen, wenn sein Hooligan - Freund dem verfeindeten Clubfans nicht nur die Fresse poliert hat, sondern auch Einige auf den Friedhof schickte. Nur es bleibt eine Straftat. Wenn sich ein Bundeskanzler so äußert, ist das Niveau unterirdisch und eines Bundeskanzlers unwürdig. Die mag ich nicht, die könnten mich auch irgendwann hauen, deshalb darf Israel mal mit ordentlich Wums zuschlagen. Mega geile „Drecksarbeit“. Wir Deutschen feiern so etwas? Die Konsequenz wäre, dass das nun dem Gegner auch erlaubt sein muss. Deutschland liefert Waffen an die ganze Welt und vorrangig die Ukraine und will die stationierten US Atomwaffen in Deutschland gegen Russland modernisieren, also rechtfertigt das dann auch einen Präventivschlag Russlands gegen die alten und neuen Atomsilos in Deutschland, da sich Russland in seiner Existenz bedroht sieht, da Deutschland erklärt, dass die Ukraine gegen Russland gewinnen müsse und nun aktiv 1,3 Billionen EURO dafür locker gemacht wurden und die Atomwaffen erneuert werden, um dann nach russischer Propaganda Russland in seiner Existenz auszulöschen? Wo liegt der Unterschied der Finanzierung der Hamas und Hisbollah aus der Ferne um den Krieg gegen Israel am Laufen zu halten bis Netanyahu die Hutschnur reist? Blöde rhetorische Frage. Wir sind die Guten und die sind die Bösen. Was ist, wenn Russland die Hutschnur reißt und wir für die die Bösen und für sich selbst die Guten sein wollen und das gleiche Argument von Israel nun für sich reklamieren? Es gibt keine Gleichheit im Unrecht. Das hindert aber den anderen Club nicht, nicht auch das Gleiche zu tun, was bei Hooligans nichts Außergewöhnliches sein dürfte, irgendwie Rache zu nehmen. Bleibt nur zu hoffen, dass es auf der Ebene keine Hooligans gibt. Die Nummer mit den Präventivschlagen geht immer schief. Der Irak-Krieg war völkerrechtswidrig und kostete bis zu 1 Mio Zivilisten das Leben. Netanyahu erzählte damals die gleiche Geschichte, wie sie nun zu Monstranz geformt vor sich hergetragen wird. Sie war eine Lüge, um die Drecksarbeit „verkaufen“ zu können. Heute ist es nicht anders.
Tobias Ulbrich56,350 次观看 • 1 年前

Die Deutschen sind intelligenter als die Australier - sie hatten Jens Spahn, der am 20.05.2020 für die Impfhersteller das Geschenk MedBVSV erließ, als es noch keinerlei Impfung weit und breit in Sicht gab. Diese MedBVSV regelte u.a., wohlgemerkt von Spahn unterzeichnete Verordnung: - auch abgelaufene Chargen dürfen abweichend zur gesetzlichen Anordnung in § 8 Abs. 3 AMG verimpft werden. Wo liegt das Problem? Neben der Tatsache, dass ein Bundesminister kein Gesetz per Verordnung ändern darf gehen wir einmal auf die inhaltliche Ebene. Wenn 5 bis 15 Prozent schadensträchtige Chargen nach der dänischen Studie, der tschechischen Studie Fürst et al und der US Studie festgestellt wurden und das niederländische Gesundheitsministerium und das spanische Gesundheitsministerium das bestätigen, dann steht die Frage im Raum, ob solche schadensträchtigen Chargen gezielt eingesetzt wurden. Florian Schilling beantwortete die Frage für Australien in seiner PowerPoint Präsentation positiv. Damals war für die Australier notwendig ausdrücklich bestimmte Chargen für deren Weiternutzung zu verlängern. Nur blöd, dass überbordend Viele nämlich 4 der verlängerten Chargen erkannt schadensträchtig waren und dann diese Chargen zur Verimpfung an Behindertenheime durchgereicht wurden. Wie kann man nun dieses Problem in Deutschland beheben, so dass das, was die Australier nun identifizierbar erlebten nicht in Deutschland hochpopt. Naklar - man bestimmt den Gesundheitsminister dazu, eine offenkundig verfassungswidrige MedBVSV zu erlassen, damit dieser regelt, dass alle Chargen, wenn sie abgelaufen sind, weiter verimpft werden dürfen. Das ist zwar eklatant gesetzeswidrig und die Änderung von Gesetzen gehört ins Parlament - aber egal - da wo kein Kläger - da auch kein Richter. Nur zu Erinnerung - es ist der Jens Spahn - der auch in der Bundespresskonferenz Anfang November 2021 evidenzlos die "Pandemie der Ungeimpften" vom Zaun brach und es just der Jens Spahn der in der Enquete Kommission erklärte, dass alle in den Behörden und bei den Impferstellern stets gewusst hätten, dass es keinen Übertragungsschutz gibt und der Impfstoff nur dafür gedacht gewesen sei, die schweren Verläufe zu lindern. Den IST-Stand halten wir mal fest und schwenken nach Australien. Da gab es keinen Gesundheitsminister, der eine Verordnung erließ, dass alle abgelaufenen Covid-Vakzine weiter verimpft werden dürfen. Da prügelte man sich über Tage und Wochen, ob für bis 11 Jährige 70Tage oder für über 12 jährige nur 30 Tage..... Jedenfalls das Ende vom Lied war, dass man konkret 4 Chargen von 10 bei über 382 Chargen verlängerte, die dann an Behindertenheime gehen sollte, so der Bericht von Florian Schilling, der das mit vielen Anlagen untermauerte. So - aus der Sicht der Planung eines Kriminellen muss doch klar attestiert werden, dass eine MedBVSV im Mai 2020 wo keine Sau - auch kein Medium in den Nachrichten berichtet - mal abgelaufene Vakzine zu verimpfbaren Vakzinen zu erklären, hatte eine Weitsicht, die ihres Gleichen suchte, da es niemals Fragen geben würde. Bei dem Schadenseinschlag beim PEI war sofort klar, welche Charge schadensträchtig war und welche nicht. Deshalb ist es das höchste Staatgeheimnis bis heute, dass niemand wissen darf, welche Chargen schadensträchtig waren und wie und wann sie eingesetzt wurden. Das oblag der Bundeswehr unter der Führung von General Breuer im Bundeskanzleramt. Und da dieser Mann für unsere Verteidigung auch künftig sorgt, darf niemals über die Chargen und die Chargenträchtigkeit sowie die Logistik über die Bundeswehr eine Nachforschung angestellt werden. Schließlich entschied ja der Bundesminister der Gesundheit, dass abgelaufene Chargen weiter verimpft werden dürfen. Dieser Mann ist stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag und erklärt allen in der Enquete Kommision, dass er alle in Bezug auf die 3G Regelen verarscht hat, weil es nie einen Übertragungsschutz gab und alle leider verarscht hat, weil es auch im Rahmen der einrichtungsbezogenen Nachweispflicht keine Evidenz für Übertragungsschutz gab. Wer so viele Fähigkeiten und Kenntnis mitbring kann nur derzeit stellvertretender Fraktionsvorsitzender der aktuellen Regierungsparteien CDU/CSU sein. Fazit: Die Australier haben wir deutlich geschlagen, weil niemand über gefährliche Chargen berichtete, die vulnerablen Gruppen verabreicht worden wären. Oder umgekehrt ist zu attestieren, dass australische Politiker viel krimineller veranlagt sein sollten, um skrupelloser gegen die eigene Bevölkerung vorzugehen, um nicht nur nicht erwischt zu werden, sondern anschließend auch unangetastet im Rampenlicht der Öffentlichkeit weiter vorgezeigt zu werden.
Tobias Ulbrich30,561 次观看 • 7 个月前

10.01.2025 Prozess vor dem Landgericht Wuppertal Selin klagt gegen BioNTech auf EUR 500.000 Schmerzensgeld und Feststellung bezüglich der Übernahme weiterer Schäden. Heute fand vor dem Landgericht Wuppertal vor der 2. Zivilkammer - der Kammer für Heilbehandlungssachen - ein Termin zu mündlichen Verhandlung statt. In dem Prozess klagt die damals bei der Impfung 16jährige Schülerin und nun 19jährige Frau auf Schmerzensgeld gegen den Hersteller BioNTech. Auf der Grundlage der vorausgehenden Urteile wurde der Sachvortrag erheblich umgestellt und vom Schwerpunkt her auf die falschen und irreführenden Fach- und Gebrauchsinformationen gestützt. Dem Hersteller wird vorgeworfen, dass - er irreführende Informationen zum Nutzen seines Produktes Comirnaty verbreitet hat, die insbesondere darin liegen, dass es keinen Infektionsschutz und keinen Übertragungsschutz gab und der Hersteller aber dennoch diese Wirksamkeit mit 95 Prozent Wirksamkeit bewarb. - er die Qualität des Produkts unzutreffend angab, da nicht das Produkt aus der klinischen Phase an die Bevölkerung ausgerollt wurde, sondern ein gänzlich anders produzierter Stoff mit deutlich mehr Risiken - er die Impflinge nicht über die eingesetzte Neulandmethode aufklärte und alternative Behandlungsmethoden - er die Risiken der Impfung dramatisch verharmloste und vom größeren Schadenumfang schon vorher Kenntnis hatte. Die Rechtsfolge ist nach § 8 Abs. 1 AMG, dass es verboten war, den Stoff herzustellen und zu vertreiben. Wer gegen das Schutzgesetz verstößt, muss dann auch nach der Rechtsprechung ausschließen, dass der gesundheitliche Schaden nicht durch seinen Impfstoff verursacht wurde. Das Landgericht Wuppertal äußerte sich zur Sach- und Rechtslage im Termin nicht, da sie mitteilten, dass es noch sehr viel Stoff sei, den es zu bewältigen gelte. Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde auf den 28.02.2025 bestimmt.
Tobias Ulbrich56,606 次观看 • 1 年前

OLG Koblenz kündigt am 10.06.2026 erstmals positives Teilurteil an. Die Auskunft des Herstellers sei umfassend zu erteilen, einschränkender Spezifikationen bedürfe es nicht. Die späten Einwendungen der Beklagten seien präkludiert. Ein Auskunftsverweigerungsrecht gäbe es nicht. Für Geschäftgeheimnisse gäbe es Möglichkeiten der Absicherung für die Beklagte. Den Verkündungstermin bestimmte der Senat auf den 8.7.2026.
Tobias Ulbrich12,126 次观看 • 2 个月前